Festes Team 5 Mio. € versichert Festpreis in 30 Min 5 ★ Google Termintreu Kostenlose Besichtigung

Erbe ausgeschlagen – muss ich die Wohnung trotzdem räumen?

Die kurze Antwort: nein. Hier steht, was Sie vorher auf keinen Fall tun sollten, welche Frist läuft und wer dann verantwortlich ist.

 

Die kurze Antwort steht gleich am Anfang, weil viele Menschen genau deshalb hier landen: Wer die Erbschaft wirksam ausschlägt, muss die Wohnung nicht räumen. Sie zahlen dann auch keine Miete, keine Nebenkosten und keine Räumungskosten. Rechtlich gilt der Erbfall für Sie als nie eingetreten (§ 1953 BGB). Es gibt allerdings ein paar Fallen, und eine davon ist teuer.

Die wichtigste Regel: Nehmen Sie vorher nichts mit

Solange Sie nicht entschieden haben, sollten Sie aus der Wohnung nichts mitnehmen, nichts verkaufen und nichts entsorgen. Wer sich wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft damit stillschweigend annehmen – und danach ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich (§ 1943 BGB). Das gilt auch für Dinge, die kaum Wert haben.

In der Praxis geht das schneller, als man denkt: das Auto ummelden, ein Sparbuch auflösen, Möbel an Verwandte verteilen, die Wohnung schon einmal „grob leer machen“. Aus all dem kann eine Annahme werden.

  • Erlaubt und unproblematisch: die Bestattung organisieren und bezahlen, die Wohnung abschließen, verderbliche Lebensmittel entfernen, Haustiere versorgen, den Briefkasten leeren.
  • Besser abwarten: Möbel und Hausrat verteilen oder entsorgen, Konten auflösen, Verträge kündigen, Wertsachen an sich nehmen, die Wohnung räumen lassen.

Wenn Sie unsicher sind, ob etwas schon als Annahme gilt: Fragen Sie vorher beim Nachlassgericht nach. Das kostet nichts und dauert ein Telefonat.

Sechs Wochen – und wann sie wirklich anfangen

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beginnt nicht am Todestag, sondern in dem Moment, in dem Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind und aus welchem Grund – also durch Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge (§ 1944 Abs. 2 BGB). Bei einem Testament läuft die Frist frühestens ab der Eröffnung durch das Nachlassgericht.

Sechs Monate haben Sie, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder wenn Sie sich zu Fristbeginn im Ausland aufhielten (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Dann haften Sie – auch für Mietschulden, den Rückbau und die Räumung.

So schlagen Sie aus

  1. Die Ausschlagung geht an das Nachlassgericht. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – für Braunschweig also das Amtsgericht Braunschweig.
  2. Zwei Wege sind möglich: zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form, also über eine Notarin oder einen Notar (§ 1945 BGB). Der Weg über das Gericht ist in der Regel der günstigere.
  3. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ist der Nachlass überschuldet, fällt nur eine geringe Mindestgebühr an. Das Gericht nennt Ihnen den Betrag vorab, wenn Sie danach fragen.
  4. Wichtig: Die Ausschlagung muss innerhalb der Frist beim Gericht eingegangen sein. Der Poststempel reicht nicht.

Denken Sie daran, dass die Ausschlagung an Ihre Kinder weiterreicht. Sind Ihre Kinder minderjährig, muss auch für sie ausgeschlagen werden – dafür kann eine Genehmigung des Familiengerichts nötig sein. Das ist der Punkt, an dem sich anwaltlicher Rat fast immer lohnt.

Wer räumt die Wohnung, wenn alle ausschlagen?

Die Erbschaft geht dann an den Nächstberufenen weiter – erst an die nächste Ordnung der Verwandten, dann gegebenenfalls an den Staat. Schlagen alle aus, erbt das Land, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat (§ 1936 BGB). Der Staat kann nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB) – irgendjemand ist also immer Erbe.

Ist zunächst unklar, wer erbt, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 BGB). Der verwaltet den Nachlass, bis der Erbe feststeht, und kann auch eine Räumung beauftragen. Für Vermieter ist das oft der schnellste Weg: einen Antrag auf Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht stellen.

Wirtschaftlich bedeutet das für den Vermieter meistens: Der Staat haftet nur mit dem Nachlass, nicht mit eigenem Geld (§ 1990 BGB). Ist nichts da, bleibt der Vermieter auf den Räumungskosten sitzen. Deshalb räumen viele Vermieter nach Rücksprache selbst und rechnen mit der Kaution ab.

Ein Irrtum, der oft teuer wird: die Beerdigungskosten

Die Ausschlagung befreit Sie von den Nachlassschulden – aber nicht zwangsläufig von den Bestattungskosten. Grundsätzlich trägt sie der Erbe (§ 1968 BGB). Wenn Sie ausschlagen, kann die Pflicht trotzdem bei Ihnen landen: über die unterhaltsrechtliche Regelung (§ 1615 Abs. 2 BGB) oder über das Landesbestattungsrecht, das die nächsten Angehörigen in die Pflicht nimmt.

Rechnen Sie also nicht damit, dass eine Ausschlagung alles erledigt. Sie erledigt die Wohnung, die Miete und die Schulden – die Bestattung ist ein eigenes Thema.

Wenn Sie annehmen: was die Räumung kostet

Manche Erben schlagen nicht aus, weil der Nachlass am Ende doch etwas wert ist – eine Lebensversicherung, ein Auto, Schmuck, eine Immobilie. Dann steht die Räumung an, und die Frage ist, was sie kostet.

Bei uns bekommen Sie dafür einen Festpreis vorab, keine Abrechnung nach Aufwand. Werthaltiges rechnen wir an, das senkt den Endpreis. Sie können den Rahmen selbst ermitteln: Kosten in 60 Sekunden berechnen.

  • Im Preis enthalten: Anfahrt, komplette Räumung, fachgerechte Entsorgung mit Nachweis und besenreine Übergabe.
  • Unterlagen, Fotos und persönliche Andenken sichern wir und legen sie Ihnen gesondert bereit, bevor etwas entsorgt wird.
  • Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand mit Fotos – hilfreich, wenn es später Streit mit dem Vermieter oder innerhalb der Erbengemeinschaft gibt.
  • Elektroaltgeräte und Schadstoffe in Haushaltsmengen kosten bei uns keinen Aufschlag, weil ALBA sie in Braunschweig gebührenfrei annimmt.

Sie haben angenommen und brauchen die Wohnung leer?

Schicken Sie uns ein paar Fotos per WhatsApp an 0163 9060809 – Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis, meist innerhalb von 30 Minuten. Ohne Besichtigungstermin, ohne Verpflichtung.

Für Vermieter: der praktische Weg

  1. Prüfen, ob jemand nach §§ 563, 563a BGB in den Mietvertrag eingetreten ist – ein Ehepartner oder ein Haushaltsangehöriger, der dort gewohnt hat. Dann gibt es keinen leeren Nachlass, sondern einen neuen Mieter.
  2. Wenn nicht: Das Mietverhältnis wird mit dem Erben fortgesetzt (§ 564 BGB). Sie können innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand eingetreten ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
  3. Erben unbekannt oder alle haben ausgeschlagen: Antrag auf Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht stellen.
  4. Nicht eigenmächtig räumen. Ohne Einverständnis des Erben oder ohne Titel ist das verbotene Eigenmacht und kann Schadensersatz auslösen.
  5. Wenn geräumt werden darf: Bestandsaufnahme mit Fotos, dann räumen lassen. Wir übernehmen beides in einem Termin.
Muss ich als Kind automatisch räumen, wenn meine Eltern sterben?

Nein. Räumen muss der Erbe. Sie werden Erbe durch Testament oder gesetzliche Erbfolge – und Sie können innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet außer der Bestattung.

Kann ich ausschlagen und trotzdem ein Andenken behalten?

Rechtlich sicher ist das nicht. Wer Nachlassgegenstände an sich nimmt, riskiert, dass das als Annahme gewertet wird. Wenn Ihnen ein bestimmtes Stück wichtig ist, klären Sie das vorher mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin – nicht danach.

Wir sind mehrere Geschwister. Muss jeder einzeln ausschlagen?

Ja. Die Ausschlagung wirkt nur für die Person, die sie erklärt. Jeder Erbe erklärt sie für sich, und jeder hat seine eigene Sechs-Wochen-Frist, die mit seiner eigenen Kenntnis beginnt.

Der Nachlass ist überschuldet, aber die Wohnung muss leer werden. Was tun?

Schlagen Sie aus, dann geht die Verantwortung weiter – notfalls bis zum Fiskus. Der Vermieter kann beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anregen. Räumen Sie in diesem Fall auf keinen Fall selbst, auch nicht aus Gefälligkeit.

Wie schnell können Sie räumen, wenn die Frist drückt?

In der Regel innerhalb weniger Tage, bei Bedarf auch am Wochenende. Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp, dann nennen wir Ihnen Preis und möglichen Termin meist innerhalb von 30 Minuten.

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Hinweis: Dieser Text gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind ein Räumungsbetrieb, keine Anwaltskanzlei. Bei Fristen, Haftung und Erbfragen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht beim Amtsgericht oder an eine Anwältin für Erbrecht. Stand: August 2026.

📝 Foto-Anfrage
Nach oben scrollen